I. Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen liegen allen einseitigen Erklärungen des Verkäufers,
sowie allen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer zugrunde.
2. Bei laufender Geschäftsverbindung gelten die Bedingungen auch
dann, wenn sie dem Einzelvertrag nicht ausdrücklich zugrunde gelegt
worden sind.
3. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn
ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
4. Mündliche Erklärungen vor oder bei Vertragsabschluß
sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
II. Bestellung, Rücktrittsrecht
1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
2. Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden. Der Verkäufer
ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen die Bestellung anzunehmen oder
abzulehnen. Die Frist beginnt am
3. Tag nach Absendung der Bestellung durch den Käufer. Geht die Anzeige
der Ablehnung nicht innerhalb der Frist dem Käufer zu, so gilt die
Bestellung als angenommen.
3. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn
der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben
gemacht, seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen
die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt wurde,
es sei denn der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse.
III. Änderungsvorbehalt
1. Handelsübliche oder unwesentliche Abweichungen der gelieferten
Ware in Qualität und Quantität, sowohl bei serienmäßiger
Herstellung wie auch bei Sonderanfertigungen werden von dem Käufer
zugestanden.
2. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, zur Verbesserung
des Produkts, die Qualität zu ändern.
3. Die Sicherheitsdatenblätter / Technischen Datenblätter des
Verkäufers beschreiben die Eigenschaften der Produkte. Sie gelten
nicht als Zusicherung.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es werden die zur Zeit der Bestellung gültigen Preise zugrunde
gelegt.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise bei
Aufträgen ab
250,00 EUR Rechnungsnettowert frei deutscher Empfangstation, im Übrigen
zuzüglich Frachtkosten.
3. Der Kaufpreis ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30
Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu zahlen.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Überschreitung des Zahlungsziels
oder nach erfolgloser Mahnung, Verzugszinsen in Höhe von 4%-Punkten
über dem jeweiligen Diskontsatz ab Verzugseintritt zu verlangen.
V. Lieferfristen, Teillieferungen
1. Ist eine bestimmte Lieferfrist vom Verkäufer nicht ausdrücklich
schriftlich zugesagt, erfolgt die Lieferung auf Abruf des Käufers,
frühestens jedoch 2 Wochen nach Vertragsabschluß
2. Wird die Lieferfrist, aus Gründen die der Verkäufer zu vertreten
hat, überschritten, muss der Käufer dem Verkäufer eine
schriftliche Nachfrist von 2 Wochen setzen und damit die Erklärung
verbinden, Dass er die Abnahme der Leistungen nach Ablauf der Frist ablehne.
3. Ein Schadensersatzanspruch und Rücktritt des Käufers sind
ausgeschlossen, wenn die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen
beruht, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere bei
höherer Gewalt.
VI. Gewährleistung
1. Für Mängel der gelieferten Ware, zu denen auch das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
2. Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen.
Offensichtliche und erkennbare Mängel sind spätestens 6 Tage
nach Empfang schriftlich und spezifiziert und - bei bauchemischen Produkten
- unter Übersendung von Proben der beanstandeten Ware, zu rügen.
Eine Mängelrüge nach Verarbeitung ist ausgeschlossen.
Alle übrigen Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
anzuzeigen.
3. Bei fristgerecht erhobenen und begründeten Mängelrügen
hat der Verkäufer das Recht gegen Rückgabe der bemängelten
Ware Ersatz zu liefern, beim Kauf von Geräten, fehlerhafte Teile
und Einrichtungen nach eigener Wahl zu ersetzen oder instand zu setzen.
Bei Fehlschlag, erheblicher Verzögerung oder Verweigerung hat der
Käufer das Recht, entweder den Kaufpreis in Abstimmung mit dem Verkäufer
angemessen herabzusetzen, oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises
zurückzugeben.
4. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten
nach Lieferung.
5. Weitere Ansprüche gegen den Verkäufer, insbesondere wegen
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
sind ausgeschlossen, soweit nicht der Verkäufer entsprechend Ziffer
IX dafür haftet oder es sich um einen Schaden handelt, der durch
Zusicherung besonderer Eigenschaften entstanden ist.
6. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn die Ware verändert
oder unsachgemäß behandelt worden ist, oder sonstigen Einflüssen
(Frost, Witterung, chemische, elektrochemische Einflüsse usw.) ausgesetzt
wurde.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum des Verkäufers an der gelieferten Ware bleibt solange
vorbehalten, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer
aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender
Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen
beglichen sind.
2. Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten.
3. Bei Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt der Käufer
schon jetzt alle ihm daraus entstehenden Rechte gegen seinen Abnehmer
in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt,
solange er sich nicht gegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug
befindet. In jedem Fall hat der Käufer die eingezogenen Beträge
sofort an den Verkäufer abzuführen.
4. Bei Be- oder Verarbeitung des Liefergegenstandes zu einer neuen Sache,
räumt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zu dem
Wert des Liefergegenstandes ein, ohne dass daraus für Letzteren Verpflichtungen
entstehen. Entsprechendes gilt bei der Verbindung, Vermischung oder Vermengung
des Liefergegenstandes mit anderen Waren.
5. Der Käufer verpflichtet sich, die im Eigentumsvorbehalt des Verkäufers
stehenden Sachen unentgeltlich zu verwahren.
6. Der Wert des Liefergegenstandes ist nach den vorstehenden Bestimmungen
der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis zuzüglich 20% Aufschlag.
7. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl auf Verlangen des
Käufers im dem Maße freizugeben, als deren Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
8. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers oder bei Gefährdung
des Eigentums des Verkäufers an der Vorbehaltsware gilt die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VIII. Schadensersatzansprüche
1. Das Recht des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen, richtet
sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung und
ist die Kaufsache von ihm noch nicht ausgeliefert oder wird sie von ihm
zurückgenommen, so stehen ihm, auch ohne besonderen Nachweis, pauschal
15% des Kaufpreises als Schadensersatz zu. Weist der Verkäufer nach,
dass ihm ein weitergehender Schaden entstanden ist, kann er auch diesen
ersetzt verlangen.
2. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand in Ausübung des vereinbarten
Eigentumsvorbehaltes im Zusammenhang mit seinen Ansprüchen auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zurück, so steht ihm zusätzlich zu
dem in Nr. 1 vereinbarten Schadensersatz als Entschädigung für
den Aufwand der Rücknahme und Verwertung eine Pauschale von 10% des
Zeitwertes der zurückgenommenen Ware zu.
3. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren, als in Ziffer
1 und 2 pauschalisierten Schadens vorbehalten.
IX. Ausschluss und Beschränkung von Ansprüchen des Käufers
1. Der Verkäufer haftet für Schadensersatzansprüche im
Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung nur dann uneingeschränkt, wenn diese auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, oder seiner
gesetzlichen Organe oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
beruhen.
2. Für Schadensersatzansprüche wegen vom Verkäufer zu vertretenden
Verzuges oder Unmöglichkeit haftet dieser nur bis zu einem Höchstbetrag
von 10% des Auftragswertes bezogen auf den Teil des Auftrages, der durch
den Verzug oder die Unmöglichkeit betroffen ist. Die Haftung für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gemäß vorstehender Ziffer
1 bleibt davon unberührt.
3. Weitergehende oder sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers
sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers zum Rücktritt
vom Vertrag bleiben unberührt.
X. Allgemeines
1. Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen ungültig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
2. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,
die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausgeschlossen.
3. Erfüllungsort ist Ostercappeln.
4. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist nach Wahl des Verkäufers
Gerichtsstand Osnabrück oder der Sitz des Käufers.
(Stand 01.01.2003)
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